Zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP-Personal) | DE (2024)

Erfolgreich mit geschulten Mitarbeitern

Richtig ausgebildetes Personal mit nachgewiesenen Kompetenzen ist die Grundlage für den Erfolg Ihres Unternehmens. Speziell für den Bereich der zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen, bieten wir in Zusammenarbeit mit anerkannten Schulungsstätten Ausbildungen und Qualifizierungen an.

Nutzen Sie das Know-how unserer Experten und Sachverständigen für die Qualifizierung und Zertifizierung Ihrer Mitarbeiter nach DIN EN ISO 9712!

Wir reagieren sehr flexibel auf Ihre Zeit- und Ortswünsche und bieten neben der ersten Zertifizierung Ihrer Mitarbeiter auch Wiederholungs- und Rezertifizierungsprüfungen an.

Sie möchten mehr zur Personenzertifizierung für ZfP-Personal erfahren?Kontakt aufnehmen!

Hier finden Sie unsere Akkreditierungsurkunde.

Hier kommen Sie zu unseren Formularen und Anträgen

Wichtige Information zu Ihrer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712
Alle wichtigen Infos finden Sie hier in dem PDF „Umstellung Ihrer DIN EN ISO 9712 Zertifikate“ unter den ZfP-Downloads.Mehr erfahren

Ablauf der Personenzertifizierung nach DIN EN ISO 9712

Zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP-Personal) | DE (1)

Wir begleiten Sie von den Vorbereitungen der Zulassungsvoraussetzung bis hin zum Ausstellen des Zertifikats des TÜV Rheinland. Sie wollen wissen, ob Ihre Personenzertifizierung nach DIN EN ISO 9712 noch gültig ist? Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die Gültigkeit des Zertifikats.

Das Zertifikat bietet Ihnen neben hervorragend ausgebildeten Spezialisten auch einen Vorteil gegenüber dem Wettbewerb, da Sie Ihren Kunden so versichern können, dass Ihre Mitarbeiter über die erforderliche Fachkompetenz verfügen.

Durch unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich der Personenzertifizierung sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.

Kontaktieren Sie uns jetzt, für ein individuelles Angebot!

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Qualifizierungsstufen nach DIN EN ISO 9712

Erläuterung der drei Qualifizierungsstufen

Alle anzeigenAusblenden

Stufe 1 nach DIN EN ISO 9712 Abs. 6.1

Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP nach einer Prüfanweisung und unter der Aufsicht von Stufe 2- oder Stufe 3-Personal auszuführen. Das Stufe 1-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden, Nachstehendes in Übereinstimmung mit ZfP-Prüfanweisungen auszuführen:

  1. ZfP-Geräte einzustellen;
  2. Prüfungen durchzuführen;
  3. Prüfergebnisse aufzuzeichnen und auf der Grundlage schriftlicher Kriterien einzuordnen;
  4. über die Ergebnisse zu berichten.

Stufe 1-Personal darf weder für die Auswahl des anzuwendenden Prüfverfahrens oder der Prüftechnik noch für die Auswertung von Prüfergebnissen verantwortlich sein.

Stufe 2 nach DIN EN ISO 9712 Abs. 6.2

Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, zerstörungsfreie Prüfungen nach ZfP-Verfahrensbeschreibungen durchzuführen. Das Stufe 2-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:

  1. die ZfP-Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen;
  2. die Grenzen für die Anwendung des Prüfverfahrens festzulegen;
  3. ZfP-Regelwerke, Normen, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen in Prüfanweisungen, die den realen Arbeitsbedingungen angepasst sind, umzuwandeln;
  4. Geräte einzustellen und die Einstellungen zu verifizieren;
  5. Prüfungen durchzuführen und zu überwachen;
  6. Prüfergebnisse nach anzuwendenden Normen, Regelwerken, Spezifikationen oder Verfahrensbeschrei-bungen auszulegen und zu bewerten;
  7. alle Tätigkeiten in oder unterhalb der Stufe 2 durchzuführen und zu überwachen;
  8. Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten;
  9. Ergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen zu dokumentieren.

Stufe 3 nach DIN EN ISO 9712 Abs. 6.3

Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat nachgewiesen:

  1. die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerke und Spezifikationen;
  2. ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Aufstellung von Annahmekriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind;
  3. allgemeine Kenntnisse über andere in Abschnitt 4 aufgelistete ZfP-Verfahren.

Das Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:

  1. ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren;
  2. Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen;
  3. die anzuwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen zu festzulegen;
  4. alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu beaufsichtigen;
  5. ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten und zu betreuen.

Unser Schulungs- und Rezertifizierungsangebot für ZfP-Personal

In den ZfP-Seminaren werden Ihre Mitarbeiter durch unsere Schulungspartner qualifiziert, zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen (ZfP) durchzuführen. Die Personenzertifizierung des TÜV Rheinland ist von der DAkkS akkreditiert, die unten aufgeführten Themen zu prüfen und anschließend zu zertifizieren.

Für folgende Verfahren und Stufen können Sie bei uns die entsprechenden Zertifizierungen erwerben:

  • Durchstrahlungsprüfung (RT) Stufe 1, 2 und 3
  • Durchstrahlungsprüfung (RT-FI) Stufe 2 [nur für Schweißnähte]
  • Ultraschallprüfung (UT) Stufe 1, 2 und 3
  • Magnetpulverprüfung (MT) Stufe 1, 2 und 3
  • Eindringprüfung (PT) Stufe 1, 2 und 3
  • Sichtprüfung (VT) Stufe 1, 2 und 3

Die notwendigen Schulungsinhalte, die Rezertifizierungstermine sowie den Zertifizierungsantrag und weitere wichtige Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

Seminarangebot für ZfP-Personal

Wir akzeptieren die Schulungen derFirma TQS Wanderssowie derFirma ZfP Akademie GmbH.Bitte informieren Sie sich dort nach aktuellen Terminen.

An folgenden Orten können Sie Ihre Schulung absolvieren:

  • TÜV Rheinland Köln
  • TIME 57537 Wissen/Sieg
  • BTZ 06132 Halle/Saale
  • BTZ 98530 Rohr
  • SK Mainz 55129 Mainz
  • TÜV Rheinland Cottbus
  • ZfP Akademie 47059 Duisburg

Gerne führen wir die Schulungen auch in Ihren Räumlichkeiten durch. Weitere Details finden Sie auf derHomepage der Firma TQS Wanders.

Ebenso ist das Schulungszentrum der TÜV Rheinland Akademie GmbH für das Verfahren VT anerkannt. Die Ausbildung kann in Cottbus oder Inhouse bei Ihnen durchgeführt werden. Termine und Preise finden Sie hier:Sichtprüfung Stufen 1 und 2. Zerstörungsfreie Prüfung ZfP VT.

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Formulare

pdfAnmeldung zur Prüfung, Stufe 1 und 2211 KBDownload
pdfAnmeldung zur Rezertifizierungsprüfung, Stufe 348 KBDownload
pdfInfoblatt - Gebührenordnung316 KBDownload
pdfPrüfungsordnung112 KBDownload
pdfBroschüre - Schulungsinhalte für ZfP-Personal96 KBDownload
pdfZertifzierungsprogramm ZfP-Personal1 MBDownload
pdfZertifizierungsantrag für die Zertifizierung von ZfP-Personal nach DIN EN ISO 97121016 KBDownload
pdfNachweis ZFP Erfahrung für die Zulassung zur Prüfung bzw. Erstzertifizierung245 KBDownload
pdfHinweise zum Ausfüllen des Formblattes - Nachweis zfP-Erfahrung für die Erstzertifizierung30 KBDownload
pdfNachweis der praktischen zfP-Erfahrung für Selbständige Stufen 1 und 2 sowie für alle Stufe 3 Kandidaten118 KBDownload
pdfFormblatt - Sehfähigkeit für ZfP Personal52 KBDownload
pdfInfoblatt – Ethische Grundsätze/Hinweise zur Datenverarbeitung66 KBDownload
pdfMuster - Sehfähigkeitsnachweis für ZfP-Personal100 KBDownload
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Author: Catherine Tremblay

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Name: Catherine Tremblay

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Job: International Administration Supervisor

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